Grundstückswerte
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Ausschuss des Landes ein neutrales, vom Kreis Siegen-Wittgenstein als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Dem Ausschuss gehören zurzeit 16 Gutachter an. Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004, die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 23. März 2004 maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für das Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein mit Ausnahme der Stadt Siegen für baureife Grundstücke)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstellung des Grundstückmarktberichtes
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muß gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.
Anschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Postanschrift:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein
57069 Siegen
