Berichte
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist im ÖGDG als verpflichtende Aufgabe der Gesundheitsämter vorgesehen.
Die GBE dient als informationelle Grundlage für lokale gesundheitsbezogene Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Sie hat die Aufgabe, für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Informationen über die gesundheitliche Situation, die Gesundheitsrisiken und die Versorgung mit Gesundheitsleistungen zur Verfügung zu stellen sowie Handlungsbedarfe aufzuzeigen.
Im einzelnen zielen die Funktionen der GBE darauf hin:
- zu informieren (Defizit-/Risikoanalysen zu erstellen)
- zu motivieren (Handlungsempfehlungen und Problemlösungen zu erarbeiten)
- zu evaluieren (gesundheitsförderliche Maßnahmen zu bewerten und einzuschätzen)
- zu koordinieren (Informationen zusammenzuführen und Planungsnotwendigkeiten mit den verschiedenen Akteuren abzustimmen)
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