Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung
Der öffentliche Gesundheitsdienst hat die Aufgabe, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern, Krankheiten vorzubeugen und bei Bedarf deren Ausbreitung zu verhindern.
Die Gesundheit Einzelner unterscheidet sich nicht nur nach den körperlichen Voraussetzungen. Gesundheit unterscheidet sich nach Alter und Geschlecht, nach sozialen und kulturellen Hintergründen, nach finanziellen Verhältnissen, nach Umweltfaktoren, nach Arbeitszusammenhängen, und nicht zuletzt bestimmen individuelle Verhaltensweisen die Gesundheit.
Hinsichtlich des Auftrages im Öffentlichen Gesundheitsdienst einen Beitrag zur Erhaltung von Gesundheit, der Vermeidung von Krankheiten und der Schaffung von gesundheitsfördernden Lebensverhältnissen zu leisten, gewinnen Gesundheitsaufklärung, -prävention und -förderung eine besondere Bedeutung.
Auszug aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG):
Zweites Kapitel
Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde im einzelnen
Erster Abschnitt:
Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsschutz
§ 7
Grundsatz
(1) Die untere Gesundheitsbehörde wirkt an der Gestaltung gesundheitsförderlicher Umwelt-, Arbeits- und Lebensverhältnisse und an der Förderung gesundheitsdienlicher Lebensweisen durch Gesundheitsaufklärung und Gesundheitsbildung, an der Verhütung von Gesundheitsgefahren und Krankheiten und an einer möglichst frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsschäden mit.
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