Kreis Siegen-Wittgenstein


Beistandschaft

Durch die zum 1. Juli 1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreform wurde die gesetzliche Amtspflegschaft über nichteheliche Kinder abgeschafft. Die Begriffe "nichtehelich geboren" und "ehelich geboren" werden nicht mehr verwendet. Der Gesetzgeber spricht nur noch von Kindern. Er unterscheidet jedoch, ob die Eltern der Kinder miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind.

Der Fachservice Jugend und Familie kann  Müttern, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind, helfen, mit der neuen rechtlichen Situation umzugehen und die Interessen des Kindes wahrzunehmen. In einem persönlichen Gespräch ( das auch schon vor der Geburt Ihres Kindes stattfinden kann ) informieren wir Sie zum Beispiel über folgende Angelegenheiten:

  • die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung ( insbesondere bezüglich Unterhalts- und Erbansprüchen ),
  • die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen die Vaterschaft anerkannt werden kann,
  • die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil und die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser Ansprüche,
  • die Möglichkeit, die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche vom Jugendamt als Beistand durchführen zu lassen,
  • die gemeinsame elterliche Sorge von nicht verheirateten Eltern,
  • die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen.

Auch für Väter, welche das Sorgerecht für das Kind besitzen und dieses im Haushalt des Vaters lebt, besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen.

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