Betreuungsbehörde
Betreuungsbehörde
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Das Betreuungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage, Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung und bei psychischer Krankheit zu helfen, wenn sie der Unterstützung bedürfen.
Die Betreuungsbehörde:
- berät und unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen im Betreuungsverfahren,
- äußert sich im Rahmen der Vormundschaftsgerichtshilfe gutachterlich gegenüber dem Gericht. In diesem Zusammenhang gehören Sachverhaltsermittlung, Vorschlag von Betreuern sowie zwangsweise Vorführungen ebenso zu den Aufgaben,
- sucht engagierte verantwortungsbewusste ehrenamtliche Betreuer, bereitet diese auf die Aufgabe vor und begleitet sie bei ihrer Tätigkeit,
- sorgt für ein ausreichendes Angebot der Weiter- und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer,
- beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (siehe auch unten - Downloadmöglichkeit einer Vorsorgevollmacht)
- unterstützt im Einzelfall rechtliche Betreuer bei Unterbringungen und Zuführungen,
- übernimmt die Koordinierung des Betreuungswesens in ihrem Zuständigkeitsbereich und organisiert nach Landesrecht die örtliche Arbeitsgemeinschaft,
- führt selbst Betreuungen.
Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer 2010
Download-Dokumente
Vollmacht und Vorsorgevollmacht (29 kb)
Betreuungsanregung (385 kb)
Informationen zu Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen (21 kb)
Informationen für Betreuerinnen und Betreuer (50 kb)
Informationen zur Vermögenshaftpflichtversicherung des Landes NRW für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (15 kb)
Folien zum Vortrag Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht vom 02.12.2009 (790 kb)
