Kreis Siegen-Wittgenstein


Betreuungsbehörde

Betreuungsbehörde

Das Betreuungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage, Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung und bei psychischer Krankheit zu helfen, wenn sie der Unterstützung bedürfen.

Die Betreuungsbehörde:

  • berät und unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen im Betreuungsverfahren,
  • äußert sich im Rahmen der Vormundschaftsgerichtshilfe gutachterlich gegenüber dem Gericht. In diesem Zusammenhang gehören Sachverhaltsermittlung, Vorschlag von Betreuern sowie zwangsweise Vorführungen ebenso zu den Aufgaben,
  • sucht engagierte verantwortungsbewusste ehrenamtliche Betreuer, bereitet diese auf die Aufgabe vor und begleitet sie bei ihrer Tätigkeit,
  • sorgt für ein ausreichendes Angebot der Weiter- und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer,
  • beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (siehe auch unten - Downloadmöglichkeit einer Vorsorgevollmacht)
  • unterstützt im Einzelfall rechtliche Betreuer bei Unterbringungen und Zuführungen,
  • übernimmt die Koordinierung des Betreuungswesens in ihrem Zuständigkeitsbereich und organisiert nach Landesrecht die örtliche Arbeitsgemeinschaft,
  • führt selbst Betreuungen.

Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer 2010
Betreuertreff




Download-Dokumente
Kontakt
Waltraud Müller-Späth
Telefon: 0271 333-2710

Iris Schöler
Telefon 0271 333-2709

Jeanin Wetzig
Telefon: 0271 333-2705

Jürgen Wehn
Telefon: 0271 333-2707

Nicole von Wiecken
Telefon: 0271 333-2708

Thomas Wüst
Telefon: 0271 333-2706
Anschrift

Kreis Siegen-Wittgenstein
Gesundheit- und Verbraucherschutz
Betreuungsbehörde

Bismarckstr. 45
57076 Siegen
Telefax: 0271 333-2712
E-Mail: betreuungsbehoerde@siegen-wittgenstein.de

Postanschrift:
Kreis Siegen-Wittgenstein
57069 Siegen