Kreis Siegen-Wittgenstein


Landschaftspflegemaßnahmen

Umbau und Entfernung von nicht standortgerechten Waldbeständen

 
In den letzten Jahrzehnten sind auf vielen Flächen im Kreisgebiet Nadelgehölze insbesondere Fichten angepflanzt worden. Oft erfolgte dies auf Flächen, die aus landwirtschaftlicher Sicht nicht ertragreich und somit für die landwirtschaftliche Nutzung nicht so interessant sind. Diese Bereiche – oft feuchte bis nasse Tallagen oder magere Hangbereiche – stellen aus naturschutzfachlicher Sicht sehr interessante Stellen dar, die bei Grünlandnutzung aufgrund der Standortbedingungen eine besondere Flora und Fauna beherbergen. Die meist dichten Nadelholzbestände weisen ebenfalls nur eine geringe bis gar nicht vorhandene Kraut- und Strauchschicht auf und bieten nur wenigen Tieren einen Lebensraum. Die Nadelholzbestände liegen oft in Form von Querriegeln im Tal und wirken sich auch negativ auf das Landschaftsbild aus. Zugleich bewirken die Nadeln eine Versauerung des Bodens, was sich zusätzlich zur Beschattung negativ auf angrenzende Bäche auswirkt.
 
Zur Entfernung dieser Bestände führt der Kreis Siegen-Wittgenstein seit mehr als 10 Jahren Maßnahmen zur Freistellung der Flächen von standortfremden Beständen durch. Ziel ist die Entfernung der Nadelholzbestände bzw. der standortfremden Laubgehölze (Pappeln, Roteichen), um wieder naturnahe artenreiche Biotope wie Grünland, Sukzessionsflächen oder naturnahe Laubwaldbestände zu entwickeln. Hierzu werden mit dem Eigentümer Verträge über eine Laufzeit von mind. 20 Jahren oder für unbefristete Zeit über die Beseitigung der Gehölze abgeschlossen. Der Eigentümer bekommt eine Entschädigung, die sich zusammensetzt aus dem Bestandswert der Fläche (Wert der Bäume) und der Bodenbruttorente (Nutzungsausfall während der Vertragslaufzeit).
 
Nähere Auskünfte hierzu geben Frau Aderhold, Telefon: 0271 333-1822, E-Mail: j.aderhold@siegen-wittgenstein.de, und Frau Kaiser, Telefon: 0271 333-1349, E-Mail: b.kaiser@siegen-wittgenstein.de.
 
Weiterhin werden aber auch im Rahmen der Eingriffsregelung Nadelholzbestände in standortgerechte Laubwälder umgewandelt. Die Umwandlung gilt dann als Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme, da sie eine ökologische Optimierung bewirkt.

Beispiele für bislang durchgeführte Maßnahmen sind z.B. die Bärenkaute in Erndtebrück, die Ginsberger Heide in Hilchenbach, Teilflächen des Süselbergs in Freudenberg, das obere Edertal und das Langenfelder Bachtal in Hilchenbach sowie das Elberndorfer Bachtal in Erndtebrück. Auf diesen Flächen haben sich nach Umsetzung der Maßnahme wieder naturnahe artenreiche Biotope entwickelt. Zum Teil unterliegen sie einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung durch Mahd oder Beweidung.


Ginsberger Heide bei Hilchenbach-Lützel vor der Beseitigung der Fichten

Ginsberger Heide bei Hilchenbach-Lützel vor und nach der Beseitigung der Fichten

Ginsberger Heide bei Hilchenbach-Lützel nach der Beseitigung der Fichten

Weitere Informationen bietet das Infoblatt Beseitigung von Fehlbestockungen.

Weitere Landschaftspflegemaßnahmen

Folgende weitere Maßnahmen werden bei Bedarf durch die untere Landschaftsbehörde durchgeführt:

  • Bekämpfung von Neophyten
  • Pflege von Obstwiesen
  • Anlage von Biotopen
  • Baumpflanzungen
  • Renaturierung von Teichanlagen

Hierzu wird teilweise der Landschaftspflegetrupp des Kreises Siegen-Wittgenstein eingesetzt.