Fleisch
Nach den fleischhygienerechtlichen Bestimmungen unterliegen grundsätzlich alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung amtlichen Untersuchungen. Diese Schlachttier- und Fleischuntersuchung dient dem Zweck, gesundheitliche Gefahren durch die Lebensmittel Fleisch oder Geflügelfleisch zu verhindern.
Schlachtungen sind beim zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
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Schlachtungen sind beim zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
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Öffnungszeiten der Trichinenlabore (14 kb)
Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen gemäß § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (15 kb)
