Tierschutz
Jeder der Tiere hält oder betreut, ist gesetzlich verpflichtet, für diese zu sorgen und Verantwortung zu tragen. Tiere müssen dabei so gehalten werden, dass sie ihre Bedürfnisse im Sinne einer artgemäßen Ernährung, angemessenen Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung befriedigen können. Im Rahmen der Überwachung der Einhaltung dieser tierschutzrechtlichen Anforderungen durch das Veterinäramt werden Nutztier- und Hobbyhaltungen regelmäßigen überprüft.
Bauvorhaben für Stallneubauten und Umbauten werden fachlich bewertet. Enge Berührungspunkte bestehen mit dem Landeshundegesetz NRW, dabei werden Verhaltensprüfungen für Hunde zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang durchgeführt.
