Hygiene
Gesundheitsaufsicht
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Die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Gesundheitsaufsicht erstrecken sich auf die
- Überwachung übertragbarer Krankenheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfsG).
- Überwachung der Hygiene in: Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Arztpraxen, Massagepraxen, Krankenhäusern, Schwimmbädern, Gemeinschaftsunterkünften, Wohnheimen, Camping- und Vergnügungsplätzen, Abwasser-, Reinigungs- und Kläranlagen, Abfalllagersystemen, Abfallbeseitigungs- und Verarbeitungsanlagen und Rettungswagen, etc.
- Überwachung von Trinkwasser, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen nach der Trinkwasserverordnung
- Beteiligung bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten
- Beratung und Annahme von Beschwerden über Trinkwasser
- Beteiligung im Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben im Bereich der Industrie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), von Krankenhäusern, ambulanten Operationspraxen, bei der Bauleitplanung, bei Maßnahmen in Wasserschutzgebieten.
- Friedhofshygiene bei Friedhöfen, Grabkammersystemen, Leichenhallen.
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