Belehrung für Lebensmittelpersonal (Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung)
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Für die im Lebensmittel-/Gaststättenbereich tätigen Personen werden seit dem 1. Januar 2001
- Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz angeboten, sowie die entsprechenden Bescheinigungen über die Belehrung ausgestellt.
Die Belehrungen finden nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung im Fachservice Gesundheit und Verbraucherschutz, Kohlbettstr. 17, 57072 Siegen sowie in der Nebenstelle Bad Berleburg, Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg, statt.
Die Belehrungen finden jeweils donnerstags in Siegen bzw. dienstags in Bad Berleburg statt.
Die Kosten belaufen sich auf 20,00 Euro.
