Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ist staatlich anerkannt. Hier erhalten Sie Beratung und Informationen zu den §§ 218, 219 StGB sowie über finanzielle Hilfen und die rechtliche Situation zum Thema Schwangerschaftsabbruch.
Wenn Sie
- eine Gesprächspartnerin brauchen
- über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken
- sich über Hilfen (z.B. finanzielle) informieren wollen
- eine Beratungsbescheinigung benötigen
allein, mit Ihrem Partner, mit einem Freund/ einer Freundin, dann rufen Sie an!
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.
