Lebensmittel
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung soll den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, bewahren sowie vor Übervorteilung beim Erwerb von Lebensmitteln durch Täuschung oder Irreführung schützen. Die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung umfasst jedoch auch die Aufklärung der Gewerbetreibenden und der Verbraucher in lebensmittelrechtlichen Fragen. Durch Betriebskontrollen und Probeentnahmen sowie aufgrund von Verbraucherbeschwerden werden sämtliche Betriebe überwacht, die gewerblich Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, wie z.B.:
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Die Lebensmittelüberwachung soll den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, bewahren sowie vor Übervorteilung beim Erwerb von Lebensmitteln durch Täuschung oder Irreführung schützen. Die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung umfasst jedoch auch die Aufklärung der Gewerbetreibenden und der Verbraucher in lebensmittelrechtlichen Fragen. Durch Betriebskontrollen und Probeentnahmen sowie aufgrund von Verbraucherbeschwerden werden sämtliche Betriebe überwacht, die gewerblich Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, wie z.B.:
- Metzgereien
- Bäckereien
- Lebensmittelgeschäfte
- Supermärkte
- Gaststätten
- Imbisswagen
- Grossküchen
- Wochenmärkte
- Speiseeishersteller
- Drogerien
- Textilgeschäfte
Download-Dokumente
Sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln auf Märkten und Festen (62 kb)
Trinkwasserversorgung auf Märkten und bei Volksfesten (67 kb)
Erzeugererklärung zur Lebensmittelsicherheit (16 kb)
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung | Tätigkeitsbericht 2009 (25 kb)
