Berufe des Gesundheitswesens
Berufe des Gesundheitwesens
Im Bereich der Berufe des Gesundheitswesens ist das Gesundheitsamt an der Durchführung der Prüfungen folgender nichtakademische Heilberufe beteiligt:
- Diätassistent/-innen
- Ergotherapeut/-innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
- Physiotherapeuten/-innen
- pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA)
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen für Intensivpflege und Anästhesie, Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Fachgesundheits- und Kinderkran-kenpfleger/-innen sowie Fachaltenpfleger/-innen in der Psychiatrie.
Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung ist das Gesundheitsamt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung zuständig.
Für die Beantragung der Berufserlaubnisse stehen folgende Vordrucke zum Herunterladen zur Verfügung.
- Ärztliches Zeugnis zur Vorlage beim Gesundheitsamt
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Für die Anerkennung ausländischer nichtakademischer Heilberufe ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Für die Beantragung können Sie folgende Vordrucke verwenden.
- Antragsvordruck / Berufsanerkennung
- Merkblatt zur Beantragung der Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe
