Kinder & Jugendliche
Jugendärztliche Untersuchungen
Wichtige Links
Folgende Untersuchungen werden vom Jugendärztlichen Dienst, in der Regel nach Auftrag von Behörden, Gerichten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren durchgeführt:
Untersuchungen:
- zur Frage der Schuleignung und -entlassung
- zu Fragen des Schulsports
- bei Maßnahmen zur Eingliederungshilfe
- vor Kurmaßnahmen oder Sanatoriumsaufenthalten
- nach dem Asyberweberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG).
- bei Massnahmen zur Gewährung von Krankenhilfe
- bei Anträgen auf Gewährung einer Krankenkostzulage
- zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Beratung:
- für Mütter (Mütterberatung)
- bei vermutlich körperlich bedingten Schulschwierigkeiten
- über Impfung oder Gesundheitsvorsorge
- von Eltern, Lehrern sowie andren Betreuungspersonen, von Kindern und Jugendlichen, mit gesundheitlichen Fragen
Wichtige Links
