Erwachsene
Amtsärztliche und sozialmedizinische Untersuchungen Erwachsener
Die amtsärztlichen und sozialmedizinischen Untersuchungen werden vom Amts- und Sozialmedizinischen Dienst, in der Regel nach Auftrag von Behörden, Gerichten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt.
- Amtsärztliche Untersuchungen:
- der gesundheitlichen Eignung zur Einstellung
- zur Feststellung unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit
- zur Prüfung der Notwendigkeit zur Durchführung einer Kurmaßnahme oder eines Sanatorienaufenthalts
- zur Prüfung der Dienstfähigkeit
- zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit
- zur Prüfung ärztlicher Unterlagen im Rahmen von Abrechnungsverfahren gemäß Beihilfenverordnung
- der gesundheitlichen Eignung bei Adoptionsverfahren
- zur Prüfung der Fahrtauglichkeit (z.B. EU-Führerschein)wolfgang
sowie
- Begutachtung zur Frage der Verhandlungs-, Haft- und Arbeitsfähigkeit
- Blutentnahmen bzw. Mundhöhlenabstriche im Rahmen des Vaterschaftsnachweises
- Amtsärztliche Leichenschauen, Leichenüberführungen ins Ausland, Feuerbestattungen
Sozialmedizinische Untersuchungen:
- zur Frage Erwerbsfähigkeit
- bei Anträgen auf Gewährung einer Krankenkostzulage
- bei Maßnahmen zur Gewährung von Krankenhilfe und Kurmaßnahmen
- bei Maßnahmen zur Eingliederungshilfe
- zur Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit
- bei Anträgen auf Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetzes
- zur Frage der Reisefähigkeit
- bei Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis
