Rechtsmittelverfahren
Nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau zum 15. April 2007 bedarf es bei Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden im Land Nordrhein-Westfalen, also auch des Kreises Siegen-Wittgenstein und der Städte Siegen, Kreuztal und Netphen als untere Bauaufsichtsbehörde, nicht mehr einer Nachprüfung der Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren (Vorverfahren). Es besteht vielmehr die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Arnsberg (Postanschrift: Verwaltungsgericht Arnsberg, 59818 Arnsberg) Klage zu erheben.
