Soziales
Der Kreis zahlt als örtlicher Träger der Sozialhilfe die Kosten des Lebensunterhaltes für in Not geratene Menschen oder leistet Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Das Sozialamt arbeitet dazu eng mit den Städten und Gemeinden zusammen. Im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gewährt der Kreis Hilfe für Behinderte und Pflegebedürftige.
An dieser Stelle erhalten Sie auch Informationen zum Arbeitslosengeld II, welches im Rahmen der sogenannten Hartz IV-Reformen mit dem zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" eingeführt wurde. Zuständig im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das vom Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bundesagentur für Arbeit getragene Jobcenter.
Das Sozialamt arbeitet dazu eng mit den Städten und Gemeinden zusammen. Im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe gewährt der Kreis Hilfe für Behinderte und Pflegebedürftige.
An dieser Stelle erhalten Sie auch Informationen zum Arbeitslosengeld II, welches im Rahmen der sogenannten Hartz IV-Reformen mit dem zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" eingeführt wurde. Zuständig im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das vom Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bundesagentur für Arbeit getragene Jobcenter.
