Kreistag
Die 54 Mitglieder des Kreistages Siegen-Wittgenstein -Kreistagsabgeordnete- wurden am 30. August 2009 für die Dauer von 5 Jahren direkt von den Einwohnern des Kreises gewählt.
Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.
Die Aufgaben des Kreistages legt die Kreisordnung in § 26 fest. Er beschließt über Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält.
Dazu gehören zum Beispiel Grundentscheidungen, wie die Grundsätze der Verwaltungsführung, der Erlass der Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm und die Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben, aber auch die Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und anderer Ausschüsse, der ehrenamtlichen Stellvertreter des Landrates sowie die Änderung des Kreisgebiets oder des Wappens.
