Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bürgerbus etc.).
Personenbeförderungsschein für Taxi, Mietwagen etc.: Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Personenbeförderungsschein für Bürgerbusfahrten: Bei der Beförderung im Bürgerbusbetrieb handelt es sich um Linienverkehr mit Personenkraftwagen. Hierfür ist ebenfalls eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird auf die Beförderung von Personen im Bürgerbusbetrieb beschränkt und durch einen entsprechenden Eintrag auf dem Führerschein zur Fahrgastbeförderung vermerkt. Die Gültigkeit wird auf fünf Jahre befristet.
Wenn das Führungszeugnis und die anderen Antragsunterlagen komplett vorliegen und keine Bedenken bestehen (zum Beispiel wenn das Punktekonto im Fahreignungsregister in Flensburg zu hoch ist), kann der Personenbeförderungsschein erteilt werden.
Die Bearbeitungsdauer für das Führungszeugnis beträgt etwa zwei bis drei Wochen.